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   BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11   

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https://dejure.org/2012,9489
BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11 (https://dejure.org/2012,9489)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2012 - 9 B 88.11 (https://dejure.org/2012,9489)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 (https://dejure.org/2012,9489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 44 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der Abfindung für überschwemmungsgefährdete Flurstücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
    Er wird verletzt, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (stRspr; s. nur Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28 m.w.N.).

    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 VwGO) setzt u.a. die Darlegung voraus, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, namentlich wenn ein Beteiligter es unterlässt, einen - zuvor lediglich schriftsätzlich angekündigten - Beweisantrag zu stellen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
    Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht wegen zu Unrecht angenommener eigener Sachkunde kommt daher nur nach den sonst bei der Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens (§ 86 Abs. 1, § 98 VwGO, §§ 404, 412 Abs. 1 ZPO) geltenden Maßstäben in Betracht, wenn also die Beurteilung agrarwirtschaftlicher Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, namentlich von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin schlechterdings unvertretbar ist (Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, 9).
  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich dann unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07

    Nichteingehen des Gerichts auf die Forderung einer Partei nach Beiziehung von

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, namentlich wenn ein Beteiligter es unterlässt, einen - zuvor lediglich schriftsätzlich angekündigten - Beweisantrag zu stellen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

    Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 , insoweit nicht in Buchholz abgedruckt, und vom 29. März 2012 - BVerwG 9 B 88.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

    Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 , vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 - juris Rn. 3 und vom 14. Mai 2013 - 2 B 15.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 2 B 27.19

    Ungenehmigte Nebentätigkeit während Zeiten des Krankenstands und der

    Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 , vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 - juris Rn. 3 und vom 14. Mai 2013 - 2 B 15.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 15.12

    Ablehnung des Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens als

    Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 , vom 29. März 2012 - BVerwG 9 B 88.11 - juris Rn. 3 und vom 1. Juni 2012 a.a.O. Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2014 - 13 A 2818/12

    Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Notfallrettung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 -, juris, und vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 3. August 2010 - 8 A 4062/04 -, juris, und Beschluss vom 4. Juni 2013 - 8 A 318/11 - Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 86 Rn. 107 m. w. N.
  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; innerdienstliche Spannungen; Amtsangemessenheit;

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (st.Rspr., z.B. BVerwG, B. v. 29.3.2012 - 9 B 88.11 - juris ; BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris ).
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 13 A 19.414

    Unternehmensflurbereinigung - Vorwirkung der Enteignung

    Auf diese rechnerische Grundlage für die wertgleiche Abfindung aufbauend war zur Überzeugung des sachverständig besetzten Senats (§ 139 FlurbG; vgl.: BVerwG, B.v. 29.3.2012 - 9 B 88.11 - juris; B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19; B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389) festzustellen, dass bei Abwägung aller Umstände auch alle weiteren gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren (§ 44 Abs. 2 - 4 FlurbG) hinreichend erfasst und berücksichtigt sind.
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